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Antragstellung

Die BDKJ-Stiftung fördert Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern,  Freizeitmaßnahmen, Projekte und Aktionen mit Modellcharakter.

Was gefördert werden soll:

1.    Bildungsmittel
       a)    Seminare für ehrenamtliche Jugendleiter.
       b)    Bildungsveranstaltungen der Verbände allgemein; die keine Förderung
              aus öffentlichen Mitteln erhalten können.
       c)    Bildungsmaßnahmen des BDKJ/des Jugendreferates, die keine Förderung
              aus öffentlichen Mitteln erhalten können.

2.    Maßnahmen der Freizeit und Erholung.
       a)    Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Verbände.
       b)    Freizeit- und Erholungsmaßnahmen des BDKJ.
       c)    Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Kirchengemeinden für Kinder und Jugendliche.

3.    Projekte, Aktionen mit Modellcharakter        
       (Bsp. Pfarrfest für Jugendliche, Oldenburger Jugendtag, Weltjugendtag)

Wer ist antragsberechtigt?
1.    Die Mitglieds- und Assoziationsverbände des BDKJ
2.    Die katholischen Kirchengemeinden
3.    Der BDKJ

Mögliche Empfänger

1.    Die Mitglieds- und Assoziationsverbände des BDKJ
2.    Jugendgruppen und Initiativen aus den Kirchengemeinden
3.    Der BDKJ, Landesverband Oldenburg/das Jugendreferat
       des Bischöflich Münsterschen Offizialats

Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg ist in der Förderrichtlinie festgeschrieben und durch diese geregelt.

Anträge an die Stiftung müssen im Vorfeld der zu fördernden Maßnahme gestellt werden und können jeweils bis zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres bei der Geschäftsführung der Stiftung eingereicht werden. Über die zu fördernde Maßnahme ist nach Durchführung ein Verwendungsnachweis anzufertigen (siehe Förderrichtlinie).