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Häufig gestellte Fragen

Was ist die JULEICA?

Die Jugendleiter*in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis bestätigt gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer*innen in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird, dass du dich ehrenamtlich engagierst und dass du für diesen Einsatz qualifizierst bist.

Was benötige ich um eine JULEICA zu beantragen?

Um eine JULEICA zu beantragen, musst du mindestens 16 Jahre alt und ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sein. Außerdem musst Du einen JULEICA-Ausbildungskurs (z.B. einen Gruppenleiter*innengrundkurs, kurz: GLGK) besucht haben, der mindestens 50 Bildungsstunden umfasst hat. Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger ist nachzuweisen. Die „Erste-Hilfe-Bescheinigung“ darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Welche Vorteile habe ich von einer JULEICA?

Die JULEICA ist der Ausweis für Jugendleiter*innen im gesamten Bundesgebiet. Jede*r, die oder der eine JULEICA besitzt, beweist damit, an einem Seminar (z.B. an einem GLGK des BDKJ) mit festgelegten Ausbildungsinhalten – angefangen bei rechtlichen Fragen der Aufsichtspflicht über Methoden der Gruppenarbeit - teilgenommen zu haben.

Mit Hilfe dieses Ausweises könnt ihr beispielsweise den Eltern Eurer Gruppenkinder belegen, dass ihr "fit" für die Leitung einer Gruppe seid. Darüber hinaus sind alle Behörden, Einrichtungen und Organisationen gebeten, jeder und jedem JULEICA-Besitzer*in Unterstützung und Hilfe zu gewähren.

Viele Kommunen gewähren Jugendleiter*innen bei Vorlage der JULEICA kostenlose oder ermäßigte Eintritte ins Schwimmbad oder andere Vergünstigungen. Eine Auflistung der Vergünstigungen findest Du unter www.juleica.de

Welcher Erste-Hilfe-Kurs wird benötigt?

Du benötigst eine Schulung von 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten bei einem anerkanntem Träger.

Wie alt darf mein Erste Hilfe Kurs sein.

Der Erste-Hilfe-Kurs darf bei der Beantragung der JULEICA nicht älter als drei Jahre sein.

Muss ich einen Erste-Hilfe-Kurs vor dem GLGK-Kurs besucht haben?

Eine JULEICA kann erst beantragt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Erste-Hilfe-Kurs kann daher auch nach der JULEICA-Ausbildung erfolgen.

Muss ich noch eine Präventionsschulung besucht haben?

Um in der katholischen Jugendarbeit aktiv zu sein, musst Du an einer 6-stündigen Präventionsschulung teilgenommen haben. Diese ist Bestandteil eines GLGK.

Gibt es einen Unterschied zwischen den GLGK-Angeboten der Verbände?

In den GLGKs der Jugendverbände und der Messdiener*innen werden die bundesweit festgelegten Ausbildungsinhalte vermittelt. Dazu finden die eigenen trägerspezifischen Leitlinien eine große Bedeutung in diesen Kursen. Wir empfehlen daher, nach Möglichkeit an einem Kurs des eigenen Verbands teilzunehmen. Das ist allerdings kein Muss.

Muss ich die ganze Zeit anwesend sein?

Auf den GLGKs finden jeweils vormittags, nachmittags sowie auch abends inhaltliche Einheiten statt. Neben der Vermittlung von Inhalten ist insbesondere das Erleben und Reflektieren der Gruppe ein wichtiger Bestandteil dieser Kurse. Um dieses- und auch die 50 Bildungsstunden nachweisen zu können- ist es notwendig, die ganze Zeit über anwesend zu sein. Ausnahmen können daher nicht gemacht werden.

Wie alt muss ich sein, um an einem GLGK teilnehmen zu können?

In der Regel solltest Du 16 Jahre alt sein, da du auch dann erst die JULEICA beantragen kannst. Falls Du innerhalb eines halben Jahres nach dem Kurs 16 Jahre alt wirst, darfst Du dich gerne schon anmelden. 16-Jährige haben allerdings Vorrang, sollte der Kurs zu voll werden.

Wann finden die nächsten GLGKs statt?

Der BDKJ sowie seine Mitgliedsverbände und der Sachbereich Messdiener*innen bieten in den Oster- und Herbstferien ihre GLGKs an. Außerdem bietet der BDKJ im Januar einen zusätzlichen Kurs an. Falls du Interesse hast und über die Kurse informiert werden möchtest, melde dich bei uns.

Kann ein GLGK auch bei mir vor Ort in der Gemeinde stattfinden?

Leider können wir es personell und zeitlich nicht sicherstellen, einen Kurs bei Euch vor Ort anzubieten. Darüber hinaus ist es besonders bei einem GLGK, in den Austausch mit anderen Teilnehmer*innen aus anderen Gemeinden bzw. Ortsgruppen zu kommen.

Wie lange ist meine JULEICA gültig?

Deine JULEICA ist drei Jahre lang gültig.

Wie kann ich meine JULEICA verlängern?

Um diene JULEICA zu verlängern, musst du eine oder mehrere Fortbildungen von insgesamt 8 Stunden nachweisen. Mehr dazu findest du unter Fortbildung

Ich habe die JULEICA verloren - kann ich eine Ersatzkarte beantragen?

Wenn die JULEICA geklaut wurde oder verloren gegangen ist, musst eine neue beantragt werden. Wenn der oder die Antragsteller*in keine Fortbildung nachweisen kann, darf die JULEICA nur mit dem Gültigkeitsdatum der alten Karte neu beantragt werden. Sollte der*die Jugendleiter*in bereits an einer Fortbildung, die zur Verlängerung der JULEICA berechtigt, teilgenommen hat, kann die JULEICA wieder für drei Jahre beantragt werden.