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Verdienstausfall & Sonderurlaub

HINWEIS: Ab 2026 läuft die Anmeldung zum Antrag für Verdienstausfall digital und wird vom BDKJ-Diözesanverband Osnabrück verwaltet.

Was ist Verdienstausfall?

Die Erstattung von Verdienstausfall dient dazu, Gruppenleiter*innen mit einer gültigen JULEICA die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen, wie beispielsweise einem Ferienlager zu ermöglichen.

Dafür gibt es folgende Voraussetzungen und Förderbedingungen:

  1. Besitz einer gültigen JULEICA
  2. Der*die Arbeitgeber*in gestattet keinen Urlaub, bzw. Sonderurlaub, für den er den Lohn weiter bezahlt (Lohnfortzahlung)
  3. Die Freizeitmaßnahme wäre durch ein Fortbleiben der Gruppenleiterin*des Gruppenleiters gefährdet.
  4. Die Höhe der Fördersumme beträgt max. 70,00€/Tag für max. 8 Werktage.

Da nur begrenzte Mittel zu Verfügung stehen prüfe immer, ob dein Arbeitgeber nicht doch bezahlten Sonderurlaub gestattet.

Wenn Dein*e Arbeitgeber*in keinen bezahlten Sonderurlaub gewährt, tust Du folgendes:

1. Sonderurlaub bei dem*der Arbeitgeber*in beantragen.

2. Anmeldung zum Antrag 
Den Antrag musst du bei uns mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung über folgenden Link einreichen: https://umfrage.bdkj-tools.de/index.php/49399?lang=de-informal
Der Antrag wird ab 2026 vom BDKJ-DV Osnabrück bearbeitet. Nach der digitalen Antragstellung erhälst du alle weiteren Infos per Mail. Ein kleiner Hinweis: Wir haben leider nur begrenzte Mittel für den Verdienstausfall und arbeiten die Anträge nach Eingangsdatum ab. Reiche die Anmeldung zu deinem Antrag deshalb so früh wie möglich ein. 

3. Antrag stellen auf Verdienstausfall 
Sollte dein Antrag bewilligt werden, erhälst du ein personalisiertes Antrags-Schreiben, welches du mit deinem*deiner Arbeitgeber*in ausfüllen musst und zusammen mit dem Programm deiner Maßnahme postalisch an uns zurückschickst.

Hier findest du alle Formulare

INFORMATIONEN
Sonderurlaub, Freistellung, Verdienstausfall, Lohnfortzahlung … 

Sonderurlaub

Sonderurlaub steht Arbeitnehmern in besonderen Situationen zur Verfügung und wird nicht in den normalen Jahresurlaub mit einberechnet. Anlässe für Sonderurlaub ist z. B. der Tod enger Angehöriger oder auch ein berufsbedingter Umzug. Je nach Tarifvertrag können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen und erhalten ihr Gehalt weiter. Manche Arbeitgeber schließen soziales und ehrenamtliches Engagement in die Regelungen zum Sonderurlaub ein. Manchmal fordern Arbeitgeber auch bestimmte Qualifikationen (z. B. JULEICA), oder den Einsatz von zusätzlichen Tagen eigenen Urlaubs. Nachfragen lohnt sich!

Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung

Sonderurlaub steht Arbeitnehmern in besonderen Situationen zur Verfügung und wird nicht in den normalen Jahresurlaub mit einberechnet. Anlässe für Sonderurlaub ist z. B. der Tod enger Angehöriger oder auch ein berufsbedingter Umzug. Manche Arbeitgeber schließen soziales und ehrenamtliches Engagement, wie z. B. die Begleitung einer Freizeit, in die Regelungen zum Sonderurlaub mit ein. In manchen Unternehmen ist es nicht immer möglich, zu bestimmten Zeiten Erholungsurlaub zu nehmen. In diesem Fall können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen, für den sie kein Geld bekommen (keine Lohnfortzahlung). Diese Freistellung soll soziale und ehrenamtliche Aktivitäten fördern.

Erstattung von Verdienstausfall

Wenn kein Urlaub oder Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber gewährt wird, besteht dennoch die Möglichkeit, dass beim Vorliegen einer gültigen JULEICA der Ausfall des Verdienstes erstattet wird. In diesem Fall kann ein Antrag beim BDKJ, Landesverband Oldenburg gestellt werden. Der BDKJ prüft den Antrag und leitet ihn an den niedersächsischen Landesjugendring (ljr) weiter. Dein Verdienstausfall wird dann direkt vom ljr erstattet.

Falls Du noch weitere Fragen haben solltest, melde dich gerne bei uns!

Kontakt

Sabine Eckelkamp

Abteilung Verwaltung 

Referat BDKJ Osnabrück


Mobil +49(541)318-275

BDKJ Osnabrück
Kleine Domsfreiheit
49074 Osnabrück

Kontakt

Jonas Elberfeld
Jonas Elberfeld

Referent für Politische Bildung

Geschäftsführender Referent des BDKJ

Tel. 04441 872-277

BDKJ, Landesverband Oldenburg e.V.
Moorkamp 21
49377 Vechta