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Jugendleitercard (JuLeiCa)

Die Jugendleitercard (JuLeiCa) hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab Ausstellung. Danach können aktive Jugendleiter*innen ihre JuLeiCa verlängern!

Bedingungen zur Verlängerung der JuLeiCa:

  • Nachweis, dass du eine JuLeiCa hast. (z. B. eingescannte JuLeiCa)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung im Themenfeld der Jugendarbeit, Dauer: mindestens 8 Zeitstunden
  • Vorlage einer aktuellen Erste-Hilfe-Bescheinigung (empfohlen wird ein Umfang von 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, die Bescheinigung sollte nicht älter als 5 Jahre sein)
  • Aktives Engagement für die Jugendarbeit im Oldenburger Land.


Juleica-Verlängerung praktisch:

  1. Meldet euch für eine Fortbildung an. (PlugIn) Nach der erfolgreichen Teilnahme bekommt ihr eine entsprechende Bestätigung darüber.
  2. Klickt auf www.juleica-antrag.de und stellt dort einen neuen JuLeiCa Antrag. Wenn ihr schon eine gelbe JuLeiCa habt, gebt beim Antragsverfahren einfach die JuLeiCa-Nummer an. Das beschleunigt das Verfahren. Bei der alten bunten JuLeiCa hilft das leider nicht.
  3. Falls dann noch Unterlagen fehlen, werden wir uns melden!

Wichtig bei der JuleiCa-Beantragung und bei der Verlängerung: Regelmäßig E-Mails checken. Sonst liegt der Online-Antrag oft unnötig auf Eis!

 

Mit einer gültigen JuLeiCa kannst du die Erstattung von Verdienstausfall beantragen. Die Erstattung von Verdienstausfall dient dazu, Gruppenleiter*innen mit einer gültigen JuLeiCa die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen, wie beispielsweise einem Ferienlager, zu ermöglichen. Weitere Infos dazu findest du hier

Noch mehr Infos zur JuLeiCa findet Ihr auf folgender Internetseite

Macht was draus... JuLeiCa

Kontakt

Foto von Anna Högemann
Anna Högemann

Finanzsachbearbeitung

Tel. 04441 872-263
Fax 04441 872-77263

Bischöflich Münstersches Offizialat | Abteilung Seelsorge
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta