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Verdienstausfall & Sonderurlaub

Was ist Verdienstausfall?

Die Erstattung von Verdienstausfall dient dazu, Gruppenleiter*innen mit einer gültigen JULEICA die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen, wie beispielsweise einem Ferienlager zu ermöglichen.

Dafür gibt es folgende Voraussetzungen:

  1. Besitz einer gültigen JULEICA
  2. Der Arbeitgeber gestattet keinen Urlaub, bzw. Sonderurlaub, für den er den Lohn weiter bezahlt (Lohnfortzahlung)
  3. Die Freizeitmaßnahme wäre durch ein Fortbleiben de*r*s Gruppenleiter*in*s gefährdet.

Da nur begrenzte Mittel zu Verfügung stehen prüfe immer, ob dein Arbeitgeber nicht doch bezahlten Sonderurlaub gestattet.

Wenn Dein Arbeitgeber keinen bezahlten Sonderurlaub gewährt, tust Du folgendes:

INFORMATIONEN
Sonderurlaub, Freistellung, Verdienstausfall, Lohnfortzahlung … 

Sonderurlaub

Sonderurlaub steht Arbeitnehmern in besonderen Situationen zur Verfügung und wird nicht in den normalen Jahresurlaub mit einberechnet. Anlässe für Sonderurlaub ist z. B. der Tod enger Angehöriger oder auch ein berufsbedingter Umzug. Je nach Tarifvertrag können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen und erhalten ihr Gehalt weiter. Manche Arbeitgeber schließen soziales und ehrenamtliches Engagement in die Regelungen zum Sonderurlaub ein. Manchmal fordern Arbeitgeber auch bestimmte Qualifikationen (z. B. JULEICA), oder den Einsatz von zusätzlichen Tagen eigenen Urlaubs. Nachfragen lohnt sich!

Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung

Sonderurlaub steht Arbeitnehmern in besonderen Situationen zur Verfügung und wird nicht in den normalen Jahresurlaub mit einberechnet. Anlässe für Sonderurlaub ist z. B. der Tod enger Angehöriger oder auch ein berufsbedingter Umzug. Manche Arbeitgeber schließen soziales und ehrenamtliches Engagement, wie z. B. die Begleitung einer Freizeit, in die Regelungen zum Sonderurlaub mit ein. In manchen Unternehmen ist es nicht immer möglich, zu bestimmten Zeiten Erholungsurlaub zu nehmen. In diesem Fall können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen, für den sie kein Geld bekommen (keine Lohnfortzahlung). Diese Freistellung soll soziale und ehrenamtliche Aktivitäten fördern.

Erstattung von Verdienstausfall

Wenn kein Urlaub oder Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber gewährt wird, besteht dennoch die Möglichkeit, dass beim Vorliegen einer gültigen JULEICA der Ausfall des Verdienstes erstattet wird. In diesem Fall kann ein Antrag beim BDKJ, Landesverband Oldenburg gestellt werden. Der BDKJ prüft den Antrag und leitet ihn an den niedersächsischen Landesjugendring (ljr) weiter. Dein Verdienstausfall wird dann direkt vom ljr erstattet.

Falls Du noch weitere Fragen haben solltest, melde dich gerne bei uns!

Kontakt

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Anna Högemann

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Tel. 04441 872-263
Fax 04441 872-77263

Bischöflich Münstersches Offizialat | Abteilung Seelsorge
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Thomas Schmitz

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Geschäftsführender Referent des BDKJ

Tel. 04441 872-278

Referat Jugend
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