Antragstellung
Die Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg fördert Bildungsangebote, Freizeitmaßnahmen und Projekte und Aktionen mit Modellcharakter. Wichtig ist, dass die BDKJ- Stiftung innovative Projekte fördert und nicht der Regelförderung dient.
Was gefördert werden kann:
1. Bildungsangebote
a) Seminare für ehrenamtliche Jugendleiter*innen.
b) Bildungsveranstaltungen der Verbände allgemein; die keine Förderung
aus öffentlichen Mitteln erhalten können.
c) Bildungsmaßnahmen des BDKJ, die keine Förderung
aus öffentlichen Mitteln erhalten können.
2. Maßnahmen der Freizeit und Erholung.
a) Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Verbände.
b) Freizeit- und Erholungsmaßnahmen des BDKJ.
c) Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Kirchengemeinden für Kinder und Jugendliche.
3. Projekte, Aktionen mit Modellcharakter
(Bsp. Pfarrfest für Jugendliche, Fahrt in den Landtag etc.)
Wer ist antragsberechtigt?
1. Die Mitglieds- und Assoziationsverbände des BDKJ
2. Die katholischen Kirchengemeinden
3. Der BDKJ
Mögliche Empfänger
1. Die Mitglieds- und Assoziationsverbände des BDKJ
2. Jugendgruppen und Initiativen aus den Kirchengemeinden
3. Der BDKJ, Landesverband Oldenburg
Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg ist in der Förderrichtlinie festgeschrieben und durch diese geregelt.
Anträge an die Stiftung müssen im Vorfeld der zu fördernden Maßnahme gestellt werden und können jeweils bis zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres bei der Geschäftsführung der Stiftung eingereicht werden. Über die zu fördernde Maßnahme ist nach Durchführung ein Verwendungsnachweis anzufertigen (siehe Förderrichtlinie).
