Navigationsmenüs (BDKJ Landesverband Oldenburg)

Kirchliche Förderung

Das Bischöfliche Münstersche Offizialat (BMO) in Vechta fördert verschiedene Maßnahmen: https://www.das-offi-foerdert.de/start. Hier sind auch die kirchlichen Jugendverbände antragsberechtigt. Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Gremienarbeit: 

    Das BMO fördert Maßnahmen, die der Wahrnehmung der jeweils satzungsgemäßen Aufgaben der Jugendverbände dienen. Förderberechtigt sind die Mitglieder des antragsstellenden Gremiums. Ein-Tages-Veranstaltungen erfordern ein fünfstündiges inhaltliches Programm, eine Zwei-Tages-Veranstaltung ein achtstündiges Programm. Ein-Tages-Veranstaltungen werden mit 10,00€ pro Teilnehmenden gefördert. Zwei-Tages-Veranstaltungen mit Übernachtung werden mit 40,00€ pro Teilnehmenden gefördert, ohne Übernachtung mit 20,00€ pro Teilnehmenden. Zudem werden Honorarkosten mit 50% bezuschusst, maximal allerdings mit 100,00€.

    Weitere Informationen entnehmt bitte der Richtlinie.

  • Qualifizierung Ehrenamtliche: 

    Das BMO fördert Maßnahmen zur Motivation und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in den Pfarreien und Verbänden. Förderberechtigt sind Jugendliche und Erwachsene, die im Offizialatsbezirk wohnen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jeder volle Tag erfordert ein fünfstündiges inhaltliches bzw. geistliches Programm. Die Maßnahme muss für mindestens 10 Teilnehmende ausgeschrieben sein. Gefördert werden Einzelmaßnahmen bis zu einer Dauer von sechs Tagen. Dabei wird die Maßnahme mit 50% der tatsächlichen Gesamtkosten gefördert.

    Weitere Informationen entnehmt bitte der Richtlinie.

  • Religiöse Maßnahmen: 

    Das BMO fördert religiöse Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 35 Jahre wie z.B. Exerzitien, Glaubenswochenenden, Kurse zur Katechese und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Spiritualität. Jeder volle Tag erfordert ein fünfstündiges inhaltliches bzw. geistliches Programm. Die Maßnahme muss für mindestens 10 Teilnehmende ausgeschrieben sein und sie muss im Offizialatsbezirk stattfinden (ausgenommen Wanderexerzitien). Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die im Rahmen einer Ferienfreizeit angeboten werden. Bezuschusst werden Veranstaltungen ab mindestens einem Tag bis maximal fünf Tage Dauer. Dabei werden Maßnahmen ohne Übernachtung mit 6,00€ pro Tag und Teilnehmenden gefördert, Maßnahmen mit Übernachtung mit 12,00€ pro Tag und Teilnehmenden. 50% von anfallenden Honorarkosten sind bis zu einer Höhe von 500,00€ förderfähig. Die Gesamtförderung beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.

    Weitere Informationen entnehmt bitte der Richtlinie.

  • Wallfahrten und Pilgerreisen: 

    Das BMO fördert Wallfahrten und Pilgerreisen in das Heilige Land, zu den Gräbern der Apostel und großer Heiliger, zu Marienwallfahrtsorten, zu Themenpilgerreisen sowie zu Weltjugendtagen. Die Teilnehmende und Leitende müssen im Offizialatsbezirk wohnhaft sein. Die Maßnahme muss für mindestens 10 Teilnehmende ausgeschrieben sein. Wesentliche Bestandteile des Reiseprogramms sind tägliche geistliche Elemente wie z.B. Gottesdienst, Meditation, Gespräch, Gebet,…). Gefördert werden Maßnahmen ab vier Tagen Dauer einschließlich An- und Abreise. Wallfahrten und Pilgerreisen werden mit einem Pauschalzuschuss in Höhe von 31,00€ pro Förderberechtigten bezuschusst. Die Gesamtförderung beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.

    Weitere Informationen entnehmt bitte der Richtlinie.

  • Diaspora-Jugendfonds: 

    Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken/Diaspora-Kinderhilfe und das BMO bezuschussen religiöse Freizeiten und religiöse Bildungsmaßnahmen in den Diaspora-Gebieten des Offizialatsbezirkes Oldenburg. Antragsberechtigt sind Pfarrgemeinden und Jugendverbände aus der Nordoldenburgischen Diaspora. Freizeiten und Tagungen in überwiegend katholischen Gebieten innerhalb des Bundesgebietes werden anerkannt, soweit sie dem Kennenlernen des dortigen Glaubenslebens und dem Austausch mit Jugendlichen, Verbänden usw. aus diesen Diözesen dienen. Anerkannt werden ferner Maßnahmen auf der holländischen Insel Ameland. Gefördert wird weiterhin der internationale Austausch mit Jugendlichen in der nordeuropäischen Diaspora (Skandinavien) und mit Jugendlichen in der lettischen und estländischen Diaspora. Dieser soll eine besondere Begegnung mit Partnergemeinden bzw. Gruppen beinhalten oder nachweislich den ökumenischen Dialog fördern.

    Weitere Informationen entnehmt bitte der Richtlinie.