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Teilnahmebedingungen und Festivalregeln

1. Ticketverkauf:  

Der Ticketverkauf zum BDKJ Jubiläumsfestival wird ausschließlich über den Anbieter  Eventim light abgewickelt. Die Ticketpreise sind inkl. Gebühren zu verstehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten entsprechend und sind hier nachzulesen. Die Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar! 

 

2. Altersbeschränkung/ Jugendschutz: 

Eine Teilnahme am BDKJ Jubiläumsfestival ist ab 16 Jahren möglich. Beim Einlass erfolgt eine Kontrolle eures Personalausweises, habt ihn deswegen unbedingt dabei! Minderjährige Teilnehmende ab 16 Jahren können mit Hilfe eines*einer Erziehungsbeauftragten auch außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen das Festival besuchen. Das Formular zur Erziehungsbeauftragung ist in dreifacher Ausführung ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Erziehungsbeauftragung sollte für die Dauer der gesamten Veranstaltung gelten. Eine Ausweiskopie von euren Eltern ist nicht notwendig! Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung mitgeführt werden und ist bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen. Das Formular findet ihr zum Download hier: Erziehungsbeauftragung.pdf (jugendschutz-niedersachsen.de) 

Darüber hinaus ist das Jugendschutzgesetz zu beachten. Wer dies z.B. durch unerlaubten Alkoholkonsum oder Rauchen missachtet, muss die Veranstaltung verlassen. Sowohl die Veranstaltenden, als auch das Thekenpersonal und das Sicherheitspersonal werden die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrollieren.  

 

3. Festivalband 

Auf das Festivalgelände kommt ihr nur mit einem Festivalband. Diese Bänder gibt es am Eingang im Tausch für die gültige Eintrittskarte und nach Vorlage eures Personalausweises. Dazu halte bitte dein digitales oder ausgedrucktes Ticket mit dem QR-Code bereit. Es gibt sechs unterschiedliche Festivalbänder:   

  • Wochenendticket U18 
  • Wochenendticket Ü18 
  • Tagesticket Freitag U18
  • Tagesticket Freitag Ü18
  • Tagesticket Samstag U18 
  • Tagesticket Samstag Ü18  

Das Festivalband ist über die gesamte Dauer der Veranstaltung zu tragen. Achte also bitte darauf, dass du es nicht verlierst! Personen, die sich auf dem Gelände ohne ein gültiges Festivalband befinden, müssen die Veranstaltung verlassen. Auch hier erfolgen regelmäßige Kontrollen.  

 

4. Datenschutz 

Hinweise zum Datenschutz für Veranstaltungen des BDKJ findest du hier

 

5. Bild- und Tonaufnahmen: 

Auf dieser Veranstaltung werden Foto- und unter Umständen auch Filmaufnahmen gemacht. Diese werden zur Wahrung berechtigter Interessen der Veranstaltenden genutzt. Dieses berechtigte Interesse besteht insbesondere in der Darstellung der kirchlichen Gemeinschaft und der  Öffentlichkeitsarbeit. Gerne möchten wir Bilder und Videos des Festivals auch veröffentlichen, um die Vielfalt der verbandlichen Jugendarbeit zu zeigen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen durch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschland, muss nach Erfolgen einer Interessenabwägung zur Verwendung von Fotos für diese Veranstaltung keine explizite Fotoeinwilligung eingeholt werden. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Fotos gemacht werden und es wird zudem einen entsprechenden Aushang am Veranstaltungsort geben.  

 

6. Haftung 

Der Rechtsträger sowie der Veranstalter schließen jede Haftung für Sachschäden - soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - aus. Die Benutzung der Veranstaltungsorte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden haften selbst gegenüber des BDKJ, Landesverband Oldenburg oder Dritten für alle von ihnen verursachten Schäden. 

Während der gesamten Veranstaltung üben die Leitung der Veranstaltung sowie die von ihr ermächtigten Personen das Hausrecht aus.  

 

7. Sicherheit 

Glasflaschen und Gläser dürfen nicht mitgebracht werden. Gläser bis 500ml mit Koch- und Esswaren sind nur auf dem Platz vor eurem Zelt erlaubt und für eine fachgerechte Entsorgung wieder mitzunehmen.  

Auch Waffen, Feuerwerkskörper und weitere Gegenstände, die andere Personen gefährden könnten, sind verboten. Es gelten darüber hinaus die Hausregeln des Jugendhofs.  

Zudem ist den Ansagen des Sicherheitspersonals und der Veranstaltenden Folge zu leisten.  

 

8. Gesundheit 

Achtet aufeinander! Auch wenn es auf der Tanzfläche mal eng wird, behaltet die Personen um euch im Blick und helft euch gegenseitig. In medizinischen Notfällen wählt den Notruf -112- oder wendet euch umgehend an das Veranstaltungsteam oder das Sicherheitspersonal. 

 

9. Weitere Regeln  

Wir möchten mit euch feiern! Damit das mit einer Vielzahl an Personen gelingt, gilt es neben den genannten Hinweisen auch ein paar Verhaltensregeln zu befolgen. Verlasst  euren Zeltplatz aufgeräumt und nehmt alles Mitgebrachte wieder mit nach Hause. Wir bitten euch, möglichst wenig Müll zu produzieren und diesen fachgerecht zu entsorgen bzw. mitzunehmen. Vandalismus und mutwillige Zerstörung haben keinen Platz bei uns und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung geahndet.  

 

10. Grundsätzliches 

Die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte stimmen mit Kauf eines Festivaltickets den Teilnahmebedingungen und den Festivalregeln zu. Sollte einzelnen Punkten dieser Vereinbarung nicht zugestimmt werden, muss dies schriftlich mit dem Veranstalter besprochen werden. 

Veranstalter des BDKJ Jubiläumsfestivals ist der BDKJ, Landesverband Oldenburg, vertreten durch den Landesvorstand.  

 

Diese Teilnahmebedingungen sind nach ihrer Veröffentlichung ohne zeitliche Einschränkung gültig. 

 

Stand 01.01.2024